Justizministerium Sachsen widersetzte sich Weiterbeschäftigung
Das sächsische Justizministerium hatte sich auf rechtlichem Wege gegen die Weiterbeschäftigung Maiers als Richter im Freistaat gewehrt. Justizministerin Katja Meier (Grüne) teilte Mitte Februar zwar mit, dass Maier mit Wirkung vom 14. März in den Richterdienst am AG Dippoldiswalde zugeführt werde. Parallel dazu stellte das Ministerium am Landgericht Leipzig – am dortigen Dienstgericht für Richter – jedoch einen Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach § 31 des Richtergesetzes. Ein zusätzlicher Eilantrag sollte verhindern, dass Maier vor einer Entscheidung über den Ruhestand in den Dienst zurückkehrt.
Vorschrift überhaupt erst zwei Mal zur Anwendung gekommen
Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, "wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden". Laut Ministerin Meier ist dieser Paragraf in der deutschen Rechtsprechung bislang erst zweimal zur Anwendung gelangt. Eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Verhaltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage stünden und so die Gefahr einer "Justizkrise" bestehe.
Kritik an Weiterbeschäftigung wegen rechtsextremer Gesinnung
Maiers mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Andere Parteien halten ihn für untragbar. Das Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden drängten darauf, Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern. Die Neue Richtervereinigung hielt eine Richteranklage für geboten.