Evaluierungsbericht: NetzDG wirkt

Die mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verfolgten Ziele wurden "in erheblichem Umfang" erreicht. Verbesserungsbedarf besteht nur in Einzelpunkten. Dies meldet das Bundesjustizministerium unter Berufung auf den am 09.09.2020 beschlossenen Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes.

Evaluierung von Anfang an vorgesehen

Gemäß der Gesetzesbegründung zum NetzDG vom 01.09.2017 soll das Gesetz spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten, also bis zum 01.10.2020, evaluiert und der Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung informiert werden. Die Erkenntnisse des Berichts beruhen auf einem unabhängigen juristischen Gutachten, den Erkenntnissen des Bundesamts für Justiz (BfJ), den von den Anbietern veröffentlichten Transparenzberichten bis zum zweiten Halbjahr 2019 und der Erfüllungsaufwandsmessung des Statistischen Bundesamts.

Anbieter sozialer Netzwerke managen Beschwerden besser

Durch das NetzDG sei eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft der Anbieter sozialer Netzwerke im Umgang mit nach NetzDG rechtswidrigen Inhalten zu verzeichnen, so das Ergebnis des Berichts. "Wir sehen deutliche Verbesserungen beim Umgang der sozialen Netzwerke mit Nutzerbeschwerden über strafbare Inhalte", erläuterte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Keine Hinweise für Overblocking

Für das Auftreten eines sogenannten Overblocking gibt es laut Bundesjustizministerium bislang keine Hinweise. Das Thema sei aber weiterhin ernst zu nehmen und zu beobachten. Anreize und Risiken für systematische Fehlentscheidungen sollten durch den Ausbau von Sicherungsmechanismen, insbesondere durch die Möglichkeit, die ursprüngliche Entscheidung durch den Diensteanbieter überprüfen zu lassen, weiter minimiert werden, heißt es in dem Bericht.

Nur geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Insgesamt werde durch die Evaluierung verdeutlicht, dass nur ein geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Dieser betreffe die Fortentwicklung bestehender Regelungen etwa zur nutzerfreundlicheren Gestaltung der Meldewege, der Erweiterung der Kompetenzen des BfJ und leichte Anpassungen und Klarstellungen beim inländischen Zustellungsbevollmächtigten und der empfangsberechtigten Person. Dieser Handlungsbedarf werde im Wesentlichen durch die Klarstellungen und Erweiterungen im bereits verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und dem Gesetzentwurf zur Änderung des NetzDG abgedeckt, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Der Evaluierungsbericht wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2020.