Evaluationsbericht: Gute-KiTa-Gesetz zeigt Wirkung

Laut Bundesfamilienministerium zeigt das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz positive Wirkungen: So hätten kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte die Qualität in der frühkindlichen Bildung verbessert. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zu dem Gesetz wurde heute vom Kabinett behandelt.

Evaluationsstudien zeigen Nachsteuerungsbedarf bei Kita-Gebühren

Die Länder hätten die in Bund-Länder-Verträgen festgelegten Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt, so der Bericht. So seien unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit worden. Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes würden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluation zeige hier aber noch weitere Potentiale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, etwa mit einer verbindlichen Festlegung der Staffelungskriterien im Rahmen der verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).

Regierung bekennt sich zu gesamtgesellschaftlicher Aufgabe

Zum Ausgleich für Belastungen der Länder aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhöhe sich der Umsatzsteueranteil der Länder von 2019 bis 2022 um rund 5,5 Milliarden Euro. Die Zwischenberichte der Evaluationsstudien kämen außerdem zu dem Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Im Evaluationsbericht heißt es dazu, die Bundesregierung sehe die Kindertagesbetreuung als eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung an. Der Bund habe sich dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen. Die Regierung weise aber auch darauf hin, dass die Länder für Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständig sind. Der zweite Evaluationsbericht sei für 2023 geplant.

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2021.