Europarat: Straßburger Yukos-Urteil bindet Russland "bedingungslos"

Der Europarat hat Russland deutlich an seine Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention erinnert. Der Ausschuss, der die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überwacht, äußerte am 10.03.2017 "ernsthafte Bedenken" hinsichtlich Russlands Weigerung, das Straßburger Yukos-Urteil umzusetzen.

Russland zu Milliardenzahlungen an ehemalige Aktieninhaber verurteilt

Dabei geht es um eine Entschädigung für die früheren Eigner des zerschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Russland 2014 dazu verurteilt, 1,86 Milliarden Euro an die ehemaligen Aktieninhaber zu zahlen. Das russische Verfassungsgericht hatte dies jedoch im Januar 2017 abgelehnt – das Straßburger Urteil widerspreche der nationalen Verfassung.

Europarat erinnert Russland an seine Verpflichtung

Der Europarat, dem Russland seit 1996 angehört, erinnerte das Land nun nachdrücklich an seine "bedingungslose Verpflichtung", die Urteile des Gerichtshofs zu befolgen. Moskau liegt seit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014 auch mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Streit, die ihm das Stimmrecht entzog.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2017 (dpa).

Mehr zum Thema