Kaum Chancen für Parteilose
In der Schweiz werden Richter an höheren Gerichten in der Regel von den Parlamenten gewählt, sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene. Parteilose haben praktisch keine Chancen, deshalb sind die Kandidaten Parteimitglieder. Einmal gewählt, zahlen die Richter ihrer Partei einen Anteil ihres Einkommens als sogenannte Mandatssteuer. Die Beträge können bei mehreren tausend Franken im Jahr liegen. Auch die Schweizerische Richtervereinigung hatte Änderungen gefordert, als Greco das System 2017 kritisierte.
Nur fünf von zwölf Empfehlungen zufriedenstellend erfüllt
Von den insgesamt zwölf Empfehlungen aus dem Bericht seien bisher nur fünf zufriedenstellend erfüllt worden, erklärte die Greco-Gruppe. Drei der Empfehlungen seien nur teilweise umgesetzt worden und vier gar nicht.