Angesichts des bald endgültigen Austritts Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hofft der Europarat, dass der Rückzug nicht für immer ist. "Unsere Hoffnung ist, dass die russischen Bürger eines Tages wieder den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention genießen können", sagte Europaratschefin Marija Pejcinovic Buric am Montag.
Europarat will unabhängige Zivilgesellschaft in Russland weiter unterstützen
Es sei bedauernswert, dass Russland sich durch den Austritt noch mehr isoliere und den über 140 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern den Schutz der Menschenrechtskonvention entziehe, so Buric weiter. Der Europarat werde weiter die freie Presse, Kämpfer für Menschenrechte und die unabhängige Zivilgesellschaft in Russland unterstützen. Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg setzen sich gemeinsam für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Sie gehören nicht zur Europäischen Union. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Redaktion beck-aktuell, 12. September 2022 (dpa).
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Nußberger, Russland und der Europarat - Rückblick und Abgesang, DRiZ 2022, 148
Schmahl, Der ungleichzeitige Ausschluss Russlands aus Europarat und EMRK, NVwZ 2022, 595
Benedek, Der Ausschluss Russlands aus dem Europarat, NLMR 2022, 81
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