Längere Übergangszeit für Politiker empfohlen
Mit Blick auf ehemalige Spitzenpolitiker in hohen Wirtschaftspositionen schlägt die Gruppe eine längere Übergangszeit nach dem Ausscheiden aus der Politik vor - auch weil diese Menschen teils am Lobbying beteiligt seien. Bis Ende April 2022 soll Deutschland dem Europarat berichten, wie weit sie mit der Umsetzung der verbindlichen Empfehlungen aus dem aktuellen Report sind. Das Expertengremium empfiehlt zudem, dass es für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre klare Regeln geben sollte, um Konflikte zwischen ihren privaten Interessen und ihrem Amt unverzüglich offenzulegen.
Auskunftspflicht und Verhaltenskodex gefordert
Zusätzlich wollen die Experten eine Pflicht für diese Politiker sehen, Auskunft über ihre finanziellen Beteiligungen zu geben. Um Korruption vorzubeugen, schlägt die Europarats-Gruppe auch einen Verhaltenskodex für Menschen in hohen politischen Ämtern vor. Darin soll etwa ein integrer Umgang mit Geschenken und Lobbyisten geregelt sein. Für die Umsetzung des Kodex solle es einen Kontrollmechanismus geben.
Zugang zu behördlichen Dokumenten wird kritisiert
Scharfe Kritik äußerte das Gremium an den Regeln zum Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Dokumenten. Die zahlreichen Gründe, einen entsprechenden Antrag abzulehnen und deren extensive Nutzung, seien problematisch. Man sei auch über die Kosten von bis zu 500 Euro besorgt, die mit einem Antrag anfielen. In einigen Fällen könne das abschreckend wirken und den Zweck des Gesetzes unterwandern. Die Experten fordern eine unabhängige Analyse der Regelung.
Lob und Kritik für Bundespolizei und BKA
Auch mit Blick auf die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sieht das Gremium Luft nach oben. Zwar loben die Experten die Institutionen für ihre klaren Regeln etwa zu Geschenken und Nebentätigkeiten, doch sollte etwa der Schutz von Whistleblowern über die Geheimhaltung der Identität hinausgehen und die Überprüfung neuer Mitarbeiter gestärkt werden.
Europarat wirkt für Menschenrechte und gegen Korruption
Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union. Die Staatengruppe gegen Korruption wurde 1999 gegründet und zählt insgesamt 50 Mitgliedstaaten, deren Engagement im Kampf gegen Korruption sie in regelmäßigen Abständen beurteilen. Im vergangenen Jahr hatten die Experten Deutschland gerügt, da ihrer Ansicht nach die Empfehlungen des letzten Berichts von 2015 etwa zum Umgang des Parlaments mit Lobbyisten nur ungenügend berücksichtigt worden seien.