Europaparlament: Rumänin Kövesi soll EU-Staatsanwaltschaft führen

Die von der rumänischen Regierung unter Druck gesetzte frühere rumänische Chefanklägerin bei Korruptionsdelikten, Laura Kövesi, soll nach dem Willen des EU-Parlaments die geplante Europäische Staatsanwaltschaft leiten. Bei einer Abstimmung im zuständigen Ausschuss stimmte am 27.02.2019 eine Mehrheit für die Rumänin.

Wenig Zeit für Suche nach gemeinsamem Kandidaten

Kövesi erhielt 26 Stimmen, der von den EU-Staaten favorisierte Franzose Jean-François Bohnert landete mit 22 Stimmen auf Platz 2. Für den deutschen Kandidaten Andres Ritter stimmte nur ein Abgeordneter. Das Parlament und die EU-Staaten müssen sich in den kommenden Wochen noch auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen und sich zunächst Straftaten mit Bezug zu EU-Geldern widmen. 22 EU-Länder wollen sich daran beteiligen.

Votum mit besonderer Signalwirkung

Kövesi sagte am Bukarester Flughafen nach ihrer Rückkehr aus Brüssel: "Es war ein Votum für das rumänische Justizsystem, für die Bürger, die den Kampf gegen Korruption unterstützt haben, sowie für die Staatsanwälte und Richter in Europa, die unter Druck arbeiten müssen.“ Die EU-Kommission hatte Rumänien erst kürzlich erhebliche Defizite bei Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz bescheinigt. Zuletzt schränkte die rumänische Regierung die Befugnisse des Generalstaatsanwalts deutlich ein.

Kövesi in der Heimat unter Druck

Kövesi wird von der sozialliberalen Regierung in Rumänien seit längerem unter Druck gesetzt. Sie war von 2013 bis zum Juli 2018 Chefin der Antikorruptionseinheit der Staatsanwaltschaft (DNA). Auf Betreiben der Regierung wurde sie vorzeitig entlassen. Kritiker führen dies auf Bestrebungen der Regierung zurück, korruptionsverdächtige Politiker schützen zu wollen. Justizminister Tudorel Toader, der Kövesis Absetzung betrieben hatte, ist gegen ihre Berufung an die Spitze der EU-Staatsanwaltschaft. Ferner verfügte Ministerpräsidentin Viorica Dancila per Eilverordnung, dass Beschlüsse der Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft, die gegen Kövesi ermittelt, nicht mehr von dem obersten Ankläger außer Kraft gesetzt werden können. Die 2018 gegründete Spezialeinheit ist nur für Ermittlungen gegen Staatsanwälte und Richter zuständig. Mitte Februar beschuldigte sie Kövesi der Korruption.

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2019 (dpa).

Mehr zum Thema