Bessere Ausrüstung von Fahrzeugen zur Vermeidung von Unfällen
Die Fahrerassistenzsysteme, die in alle neuen Fahrzeuge eingebaut werden müssen, sind: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers, Notbremslicht, Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung ("Black Box").
Pflicht zum Einbau eines Notbrems-Assistenzsystems
Die intelligente Geschwindigkeitsunterstützung könnte Schätzungen zufolge die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen der EU um 20% senken. Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wird außerdem der Einbau eines Notbrems-Assistenzsystems Pflicht sein (bereits vorgeschrieben für Lastkraftwagen und Busse), sowie eines Notfall-Spurhalteassistenten. Die meisten dieser Technologien und Systeme sollen ab Mai 2022 für neue Modelle und ab Mai 2024 für bestehende Modelle verbindlich werden.
Lkw und Busse sicherer für Radfahrer und Fußgänger
Lkw und Busse müssen so konstruiert und gebaut beziehungsweise mit fortschrittlichen Funktionen ausgestattet werden, dass die Direktsicht auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer vom Fahrersitz aus verbessert wird, und “zwar indem die toten Winkel vor dem Fahrer und an seiner Seite möglichst weitgehend verringert werden“, so der Text. Die Direktsicht-Technologie sollte ab November 2025 in neue und ab November 2028 in bestehende Fahrzeugmodelle eingebaut werden.
Verbesserte Crashtests und Windschutzscheiben
Die neuen Vorschriften verbessern auch die Anforderungen an die passive Sicherheit, einschließlich Crashtests (vorne und seitlich) sowie Windschutzscheiben, um die Schwere von Verletzungen für Fußgänger und Radfahrer zu verringern. Die Typgenehmigung von Reifen wird verbessert, um abgenutzte Reifen zu prüfen.