EU-Parlament befürwortet Einführung von EU-Verbandsklagen

In Konflikten mit Unternehmen sollen europäische Verbraucher nach dem Willen des EU-Parlaments künftig leichter an Schadenersatz kommen. Auf eine entsprechende Position einigten sich die Europaabgeordneten am 26.03.2019 in Straßburg mit großer Mehrheit. Sie fordern, dass EU-Bürgern in Fällen mit vielen Geschädigten künftig die Möglichkeit zu Verbandsklagen offensteht. Damit soll der Flickenteppich verschiedener Regeln in der EU beendet werden. Den Vorschlägen zufolge könnten künftig gemeinnützige Organisationen wie Verbraucherverbände versuchen, die Anliegen der Verbraucher vor Gericht durchzusetzen.

Gemeinsame Linie mit EU-Mitgliedstaaten erforderlich

Mit der Abstimmung positionierte sich das EU-Parlament zu neuen Regeln, die die Europäische Kommission im April 2018 vorgeschlagen hatte – auch im Licht von Skandalen wie dem VW-Abgasskandal mit Millionen Geschädigten. Bevor die neuen Regeln eingeführt werden können, muss sich das Parlament noch mit den EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie einigen.

vzbv begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Abstimmungsergebnis. Damit werde eine Lücke im kollektiven Rechtsschutz geschlossen und Verbrauchern einfacher zu ihren Recht verholfen. In Deutschland ist es seit November 2018 möglich, Musterfeststellungsklagen einzureichen. Auch hier können Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko.

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2019 (dpa).