Das Europäische Parlament hat den Weg für das umstrittene Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada frei gemacht. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium am 15.02.2017 mit. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament erfolgt im nächsten Schritt die gegenseitige Notifizierung. Bis der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten zugestimmt haben, tritt das Abkommen in Teilen vorläufig in Kraft.
BVerfG muss noch im Hauptsacheverfahren entscheiden
In Deutschland steht noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Die Anträge in zwei Eilverfahren gegen CETA waren vom Gericht zurückgewiesen worden.
Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2017.
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Erfolglose Eilanträge gegen deutsche Zustimmung zu CETA unter Auflagen an die Bundesregierung, BeckRS 2016, 52943
Nettesheim, Das CETA-Urteil des BVerfG: eine verpasste Chance?, NJW 2016, 3567
Holterhus, Eilanträge in Sachen CETA - Europäische Außenhandelspolitik im Mehrebenengeflecht von Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht,
EuZW 2016, 896
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG lehnt weitere Eilanträge gegen Freihandelsabkommen CETA ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.01.2017, becklink 2005445
Europaparlament will Ceta nicht dem EuGH vorlegen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.11.2016, becklink 2005018
Ratifizierung von CETA womöglich erst nach der Bundestagswahl, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.11.2016, becklink 2004801
BVerfG gibt unter Bedingungen vorerst grünes Licht für CETA, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.10.2016, becklink 2004625