Sorge um Altlast umweltschädlicher Dieselfahrzeuge
EU-Länder und Automobilhersteller sollen nach den Plänen der EU-Politiker die obligatorische Nachrüstung von Hardware koordinieren, damit die Emissionen von Stickstoffdioxid (NO2) verringert werden und die bestehende Flotte umweltfreundlicher wird. Die Abgeordneten befürchten, dass die Altlast der hochgradig umweltschädlichen Dieselfahrzeuge nach wie vor kaum angegangen wurde, obwohl diese Fahrzeuge noch jahrelang die Luftqualität beeinträchtigen dürften, wenn keine wirksamen koordinierten Maßnahmen ergriffen werden.
Vertragsverletzungsverfahren nicht vorangetrieben
Das Parlament stellte ferner fest, dass die Kommission zwar vor mehr als zwei Jahren Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet hat, weil diese es versäumt haben, Sanktionen zu verhängen (im Fall der Volkswagen AG) oder Sanktionssysteme einzurichten, um die Automobilhersteller davon abzuhalten, gegen Rechtsvorschriften über Fahrzeugemissionen zu verstoßen. Sie habe diese Verfahren – die gegen Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich immer noch anhängig sind – aber nicht über die Phase, in der sie mittels weiterer Aufforderungsschreiben zusätzliche Informationen von den Mitgliedstaaten anfordert, hinaus vorangetrieben.
Fehlende Zusammenarbeit beanstandet
Einige Mitgliedstaaten würden in diesem Zusammenhang offenbar nicht aufrichtig mit der Kommission zusammenarbeiten, betonten die Abgeordneten, und fordern sie auf, alle erforderlichen Informationen vorzulegen, damit die Kommission ihren Bericht zu den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS) abgeben kann.
Kritik an "Blockadehaltung" der Kommission
Die Abgeordneten verurteilen in ihrer Entschließung die "Blockadehaltung" der Kommission, die die Arbeit des EMIS-Untersuchungsausschusses erheblich gebremst habe, und deren Weigerung, der Öffentlichkeit Zugang zu sämtlichen Standpunkten der Vertreter der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Umweltinformationen zu gewähren. Der Europäische Bürgerbeauftragte habe festgestellt, dies sei ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit. Die Abgeordneten stellten fest, dass den Opfern des Dieselskandals in den Vereinigten Staaten – wo Sammelklagen weit verbreitet sind – Entschädigungen in Höhe von 5.000 bis 10.000 Dollar gezahlt wurden, während die Verbraucher in der Union noch immer auf angemessene Entschädigungen warten würden. Die Entschließung des Europäischen Parlaments wurde am 28.03.2019 mit 301 Stimmen bei 181 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen angenommen.