Das Europäische Markenamt hat entschieden, den Begriff "Malle" als Marke zu löschen.
Bereits beim Markenantrag 2002 sei "Malle" ein umgangssprachlicher Begriff für die spanische Ferieninsel Mallorca gewesen, teilte das Amt im spanischen Alicante den beteiligten Anwälten mit. Ein Unternehmer aus dem nordrhein-westfälischen Hilden bei Düsseldorf hatte sich die Wortmarke schützen lassen. Danach durfte sie ohne Zustimmung des Inhabers nicht mehr frei verwendet werden.
Markeninhaber war unter anderem gegen Veranstalter von "Malle-Partys" vorgegangen
Darauf hatte das Düsseldorfer Landgericht noch im vergangenen Jahr hingewiesen (BeckRS 2019, 30125). In mehr als 100 einstweiligen Verfügungsverfahren war der Inhaber der Wortmarke dann gegen Veranstalter etwa von "Malle-Partys" vorgegangen. Einige hatten sich gewehrt: Als geografischer Begriff und Abkürzung für Mallorca könne "Malle" nicht als Marke geschützt werden. Doch die deutsche Justiz hatte noch im November 2019 auf das Europäische Markenamt in Alicante verwiesen. Dass seit Februar 2019 ein Antrag auf Löschung der Marke vorliege, ändere nichts am aktuellen Bestand der Marke, hatte es geheißen.
Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Markenregister-Eintrag zu "Malle" finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Aus der Datenbank beck-online
LG Düsseldorf, Wortmarke, MALLE, Unterhaltung, Dienstleistung, Internetpräsenz, malle-auf-schalke, BeckRS 2019, 30125
Sattler, Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zum europäischen Markenrecht von Mitte 2017 bis Mitte 2019, EuZW 2019, 845
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Düsseldorf: Inhaber der "Malle"-Unionsmarke kann "Malle-Partys" ohne Lizenz verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.12.2019, becklink 2014887