Hintergrund: VW-Abgasskandal
Um die Interessen geschädigter Verbraucher zu stärken, will die EU-Kommission am 11.04.2018 einen Gesetzesvorschlag für Sammelklagen präsentieren. Dies hatten Verbraucherschützer vor allem nach dem Dieselskandal bei Volkswagen und den Flugstreichungen bei Ryanair mit vielen Geschädigten gefordert. Weil individuelle Klagen dabei oft zu aufwendig waren, gingen Verbraucher meist leer aus. Auch die deutsche Regierung plant die Einführung einer Musterfeststellungsklage. In einigen anderen EU-Staaten gibt es solche Kollektivklagen bereits.
EU-Pläne für Sammelklagen
Wie aus dem Gesetzentwurf der EU-Kommission hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den auch die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Ausgaben vom 07.04.2018) berichteten, sollen "qualifizierte Institutionen" wie Verbraucherverbände künftig in der ganzen EU stellvertretend für Geschädigte auf Unterlassung oder Schadenersatz klagen können. Ein Mandat brauchen sie dafür zunächst nicht, sie dürfen aber nicht profitorientiert arbeiten und müssen ihre Finanzierung offenlegen.
Beyrer: Anwälte profitieren - Verbraucher haben das Nachsehen
In den USA sind Sammelklagen für Anwälte ein lukratives Geschäftsmodell. Viele Kanzleien haben sich dort auf Massenverfahren gegen Konzerne und Institutionen spezialisiert, sodass es eine regelrechte Klageindustrie gibt. Laut Beyrer haben die Erfahrungen aus den USA gezeigt, dass Verbraucher in den meisten Fällen leer ausgingen und nur Anwaltskanzleien profitierten.