Der Termin für den Brexit wird verschoben. Der Europäische Rat hat am 21.03.2019 eine Verlängerung der Frist beschlossen. Er bietet unter der Voraussetzung, dass das britische Parlament nächste Woche das Austrittsabkommen billigt, eine Fristverlängerung bis zum 22.05.2019 an. Geschehe dies nicht, so sind die Staats- und Regierungschefs der EU mit einer Verlängerung der Frist bis zum 12.04.2019 einverstanden. Anlass ist ein Schreiben der britischen Premierministerin Theresa May vom 20.03.2019, in dem sie um eine Verschiebung des Brexits bis zum 30.06.2019 ersucht hat.
Fortführung der Vorbereitung und Notfallvorsorge für die Folgen des Austritts
Der Europäische Rat bekräftigte, dass nicht erneut über das Austrittsabkommen, das im November 2018 zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurde, verhandelt werden kann. Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU betonten, dass jede einseitige Verpflichtung oder Erklärung oder jeder sonstige einseitige Akt mit dem Geist und den Buchstaben des Austrittsabkommens vereinbar sein sollte. Sie riefen dazu auf, auf allen Ebenen die Arbeit zur Vorbereitung und Notfallvorsorge für die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs fortzusetzen und dabei allen möglichen Ergebnissen Rechnung zu tragen.
Rechtsinstrument zum Abkommen über den Austritt gebilligt
Der Europäische Rat (Artikel 50 EUV) billigte zudem das Rechtsinstrument zum Abkommen über den Austritt und die Gemeinsame Erklärung zur Ergänzung der Politischen Erklärung, die von der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs am 11.03.2019 in Straßburg vereinbart wurden.
Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Aurich, Harter Brexit - Harte Folgen, GWR 2018, 443
Drewes, Einmal Brexit, bitte, DRiZ 2017, 149
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