EU will Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken

Die europäischen Behörden drängen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google Plus, ihre Nutzer besser vor Betrügern zu schützen und ihre Geschäftsbedingungen an EU-Regeln anzupassen. Bis Mitte April möchte die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung Vera Jourova von den Unternehmen hierzu Vorschläge hören. Sollten die Antworten der Unternehmen sie nicht zufrieden stellen, könnten die europäischen Verbrauchschutzbehörden Zwangsmaßnahmen einleiten, drohte sie.

Nutzer sollen in ihrem Heimatland klagen können

Im Visier hat die Kommission zum einen nach EU-Recht unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der amerikanischen Firmen. Unter anderem sollen die sozialen Netzwerke europäischen Nutzern ein Klagerecht im eigenen Heimatland zugestehen. "Es ist nicht akzeptabel, dass EU-Verbraucher nur ein Gericht in Kalifornien anrufen können, um Streitigkeiten zu schlichten", erklärte Jourova. Auch müssten Bezahlinhalte gekennzeichnet werden. Es könne zudem keinen kompletten Haftungsausschluss der Netzwerke geben.

Netzwerke sollen Nutzer vor Betrügern schützen

Der zweite große Komplex ist für Jourova der Schutz der Nutzer vor Betrügereien, die über soziale Medien abgewickelt werden. Die Firmen müssten solche illegalen Angebote sofort tilgen, sobald sie davon erführen, erklärte die Kommission. Als Beispiel nannte sie unter anderen Angebote, für nur einen Euro ein Handy zu bekommen, die mit versteckten Vertragskosten von mehreren Hundert Euro verbunden seien.

Mit Unternehmen erarbeitete Lösungsvorschläge noch detailliert auszuarbeiten

Die EU-Verbraucherbehörden hatten diese Anliegen schon im November 2016 in einem gemeinsamen Brief an Facebook, Twitter und Google Plus vorgebracht. Am 16.03.2017 trafen sie nach Jourovas Angaben bei der EU-Kommission Vertreter der Unternehmen. Lösungsvorschläge seien zur Sprache gekommen, hieß es. Binnen eines Monats sollen diese nun detailliert ausgearbeitet und in eine endgültige Fassung gebracht werden.

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2017 (dpa).

Mehr zum Thema