Nutzer sollen in ihrem Heimatland klagen können
Im Visier hat die Kommission zum einen nach EU-Recht unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der amerikanischen Firmen. Unter anderem sollen die sozialen Netzwerke europäischen Nutzern ein Klagerecht im eigenen Heimatland zugestehen. "Es ist nicht akzeptabel, dass EU-Verbraucher nur ein Gericht in Kalifornien anrufen können, um Streitigkeiten zu schlichten", erklärte Jourova. Auch müssten Bezahlinhalte gekennzeichnet werden. Es könne zudem keinen kompletten Haftungsausschluss der Netzwerke geben.
Netzwerke sollen Nutzer vor Betrügern schützen
Der zweite große Komplex ist für Jourova der Schutz der Nutzer vor Betrügereien, die über soziale Medien abgewickelt werden. Die Firmen müssten solche illegalen Angebote sofort tilgen, sobald sie davon erführen, erklärte die Kommission. Als Beispiel nannte sie unter anderen Angebote, für nur einen Euro ein Handy zu bekommen, die mit versteckten Vertragskosten von mehreren Hundert Euro verbunden seien.
Mit Unternehmen erarbeitete Lösungsvorschläge noch detailliert auszuarbeiten
Die EU-Verbraucherbehörden hatten diese Anliegen schon im November 2016 in einem gemeinsamen Brief an Facebook, Twitter und Google Plus vorgebracht. Am 16.03.2017 trafen sie nach Jourovas Angaben bei der EU-Kommission Vertreter der Unternehmen. Lösungsvorschläge seien zur Sprache gekommen, hieß es. Binnen eines Monats sollen diese nun detailliert ausgearbeitet und in eine endgültige Fassung gebracht werden.