Halbautomatische Waffen mit größeren Magazinen verboten
Die Verschärfung des Waffenrechts verbietet halbautomatische Waffen mit vergleichsweise großen Magazinen. Bei ihnen muss der Nutzer jeden Schuss einzeln auslösen, sie laden aber automatisch nach. Lange halbautomatische Waffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss und kurze derartige Waffen mit Magazinen von mehr als 10 Schuss sind untersagt.
Regelung im Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt
Die Luxemburger Richter argumentierten, es sei Aufgabe der Europäischen Union, über allgemeine Interessen wie die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu sorgen. Die Gesetzgeber hätten ihren Ermessensspielraum dabei nicht überschritten. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt worden.
Ausnahme für die Schweiz nicht zu beanstanden
Eine Ausnahme, die der Schweiz als Mitglied des Schengenraums gewährt wird, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EU. Der Gerichtshof betonte, diese Ausnahme trage sowohl der Kultur als auch den Traditionen des Landes Rechnung. Das Land verfüge über die Erfahrung und Fähigkeit, betreffende Personen und Waffen zu überwachen. Dadurch lasse sich vermuten, dass das Ziel der öffentlichen Sicherheit dennoch erreicht werde.