EuGH verurteilt Ungarn wegen zu hoher Feinstaubbelastung

Ungarn hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu wenig gegen Luftverschmutzung getan und damit gegen EU-Recht verstoßen. Das Land sei seiner Verpflichtung zur Durchsetzung des EU-Grenzwerts für Feinstaub nicht ausreichend nachgekommen, urteilten die Richter am Gerichtshof am 03.02.2021.

Feinstaub-Grenzwerte in mehreren ungarischen Regionen dauerhaft überschritten

Der Tagesgrenzwert für sogenannte PM10-Partikel sei in Budapest, dem Sajó-Tal sowie im Gebiet Pécs zwischen 2005 und 2017 “sehr regelmäßig“ überschritten worden. Dies sei als “systematisch und ausdauernd“ anzusehen, heißt es in dem Urteil. Die Überschreitung des Grenzwerts stellt zwar nach Auffassung der Richter nicht automatisch eine Vertragsverletzung dar. Die EU-Länder müssten aber sicherstellen, dass der Zeitraum so kurz wie möglich gehalten wird. Ungarn habe in dieser Hinsicht nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen. Das Land muss dem Urteil des EuGH zufolge nun unverzüglich handeln und die EU-Richtlinie umsetzen. Sonst kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2021 (dpa).