Feinstaub-Grenzwerte in mehreren ungarischen Regionen dauerhaft überschritten
Der Tagesgrenzwert für sogenannte PM10-Partikel sei in Budapest, dem Sajó-Tal sowie im Gebiet Pécs zwischen 2005 und 2017 “sehr regelmäßig“ überschritten worden. Dies sei als “systematisch und ausdauernd“ anzusehen, heißt es in dem Urteil. Die Überschreitung des Grenzwerts stellt zwar nach Auffassung der Richter nicht automatisch eine Vertragsverletzung dar. Die EU-Länder müssten aber sicherstellen, dass der Zeitraum so kurz wie möglich gehalten wird. Ungarn habe in dieser Hinsicht nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen. Das Land muss dem Urteil des EuGH zufolge nun unverzüglich handeln und die EU-Richtlinie umsetzen. Sonst kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.