Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Bundesrepublik wegen ihres zu nachlässigen Umgangs mit der
Autoindustrie verurteilt. Deutschland habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu
sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von
mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird,
heißt es in dem Urteil vom 04.10.2018 (Az.: C-668/16).
EU-Kommission mit Klage erfolgreich – keine Strafe für Deutschland
Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der
EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen
EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss
jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten
der EU-Kommission.
Einsatz verbotenen Treibhausgases weiter zugelassen
Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland
eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle
verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte.
Erst im März 2017 – also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist
von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte – hatte das
Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung angeordnet.
Daimler: Einsatz vorgesehener Chemikalie bedingt Sicherheitsrisiko
Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen
und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko
ausgehe. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die
Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die
Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine
Hinweise auf besondere Gefahren.
EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-668/16
Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018 (dpa).
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EuGH-Generalanwalt, Fahrzeug, Feststellung, Genehmigung, Mitgliedstaat, Umwelt, Zulassung, Emission, Klimaanlage, BeckRS 2018, 4936
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EuGH-Generalanwalt wirft Deutschland Versäumnisse bei Daimler-Kältemitteln vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.04.2018, becklink 2009573