EuGH verurteilt Deutschland wegen zu laxen Umgangs mit Autoindustrie

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Bundesrepublik wegen ihres zu nachlässigen Umgangs mit der Autoindustrie verurteilt. Deutschland habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird, heißt es in dem Urteil vom 04.10.2018 (Az.: C-668/16).

EU-Kommission mit Klage erfolgreich – keine Strafe für Deutschland

Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.

Einsatz verbotenen Treibhausgases weiter zugelassen

Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 – also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte – hatte das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung angeordnet.

Daimler: Einsatz vorgesehener Chemikalie bedingt Sicherheitsrisiko

Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren.

EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-668/16

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018 (dpa).

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