EuGH urteilt Mitte Februar über EU-Rechtsstaatsmechanismus

Der Europäische Gerichtshof wird im Streit um eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in der EU laut eigenen Angaben am 16. Februar ein Urteil fällen. Sollte er den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus für rechtens erklären, könnten Ländern wie Ungarn und Polen Mittel aus dem gemeinsamen EU-Haushalt gekürzt werden.

Mittelkürzung bei Missbrauch von EU-Geldern

Die Möglichkeit der Geldmittelkürzung besteht dem Mechanismus zufolge, wenn wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch von EU-Geldern droht. Budapest und Warschau hatten vor dem EuGH gegen das Instrument geklagt. Der EuGH-Generalanwalt hat empfohlen, die Klagen abzuweisen.

EU-Kommission bereitet Verfahren vor

Obwohl der Mechanismus schon seit Anfang 2021 in Kraft ist, will die EU-Kommission ihn erst auslösen, wenn das Urteil vorliegt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit diesem Kompromiss hat man die Regierungen in Budapest und Warschau 2020 dazu gebracht, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Die EU-Kommission betonte immer wieder, dass die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall verloren gehen werde.

Kritiker sehen EU-Haushalt in Gefahr

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2022 (dpa).