EU-Staaten dürfen ungeachtet wachsender Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz kein generelles Auslieferungsverbot verhängen. Der Europäische Gerichtshof entschied am 17.12.2020, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls weiterhin nur dann verweigert werden darf, wenn der betroffenen Person tatsächlich ein unfaires Verfahren droht. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden.
Reelle Gefahr unfairen Verfahrens in Polen?
Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein in den Niederlanden laufendes Verfahren, in dem sich ein wegen Drogendelikten festgenommener Pole gegen seine Überstellung in sein Heimatland wehrt. Das mit dem Fall befasste Amsterdamer Gericht wollte vom EuGH unter anderem wissen, ob ein Europäischer Haftbefehl ohne Einzelfallprüfung vollstreckt werden kann, wenn zuvor festgestellt wurde, dass grundsätzlich eine "reelle Gefahr" eines unfairen Verfahrens besteht, weil die polnischen Gerichte "aufgrund systemischer und allgemeiner Mängel nicht mehr unabhängig sind".
Zweifel an Unabhängigkeit polnischer Justiz
Die Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz gibt es wegen umstrittener Reformen der national-konservativen Regierung in Warschau. Sie haben bereits zu einer ganzen Reihe von Klagen vor dem EuGH geführt. In einem noch laufenden Verfahren legte der zuständige EuGH-Generalanwalt am 17.12.2020 ein für die Regierung unangenehmes Gutachten vor. Er kommt darin zu dem Schluss, das ein polnische Gesetz zum Verfahren zur Beurteilung von Richterkandidaten für das Oberste Gericht gegen EU-Recht verstößt. Ein Urteil in dem Fall wird nun in der ersten Hälfte des Jahres 2021 erwartet.
EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-354/20
Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2020 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Urteile des EuGH (Az.: C‑354/20 PPU, C‑412/20 PPU sowie C-824/18)finden Sie im Volltext auf den Seiten der europäischen Justiz, die zu den Az. C‑354/20 PPUC‑412/20 PPU allerdings nur in englischer Sprache.
Aus der Datenbank beck-online
Gierok, Der Europäische Haftbefehl in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, IWRZ 2020, 256
EuZW 2020, 827
Philipp,
Institutionelles: Rechtsstaatsverfahren gegen Polen, EuZW 2020, 827
OLG Brandenburg, Auslieferung zur Strafverfolgung an die Republik Polen, BeckRS 2020, 20879
Aus dem Nachrichtenarchiv
Niederländisches Gericht ruft EuGH wegen Zweifeln an Auslieferungen nach Polen an,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.08.2020,
becklink 2017089
OLG Karlsruhe zweifelt wegen polnischer Justizreform an fairem Strafverfahren bei Auslieferung nach Polen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.03.2020, becklink 2015661
EuGH: Vollstreckung polnischen EU-Haftbefehls könnte nach Justizreformen im Einzelfall abzulehnen sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.07.2018, becklink 2010532