CEU wegen Hochschulgesetz nach Wien umgezogen
Das Gesetz der rechtsnationalen Regierung in Budapest sieht vor, dass ausländische Universitäten auch in ihrem Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die von Soros gegründete CEU war die einzige Universität aus dem Ausland, die diese neuen Anforderungen von 2017 nicht erfüllte. Ende 2018 verkündete die CEU ihren weitgehenden Umzug nach Wien. Betroffen davon waren Lehrgänge, die amerikanische Diplome vergeben – das Kernstück der CEU.
EuGH sieht Grundrechte verletzt
Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Weil Ungarn die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde schließlich vor dem EuGH. Die Kommission argumentierte, das neue Gesetz sei ein Verstoß "gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen". Zugleich liefen die neuen Vorschriften "dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit" zuwider, die in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind. Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht – dem GATS-Abkommen – verletzt. Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Das GATS-Abkommen werde verletzt und zudem werde gegen EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit verstoßen.
Ungarns Zivilgesellschaft seit Jahren unter Druck
Kritikern zufolge setzt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban die Zivilgesellschaft des Landes seit Jahren unter Druck. Den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden Soros hat Orban als Feindbild auserkoren. Er überzieht ihn mit Verleumdungen und antisemitisch konnotierten Anfeindungen.
Ungarn in 2020 schon mehrmals von EuGH gerügt
Es ist nicht das erste Mal in 2020, dass der EuGH dem Rechtsnationalen Orban und seiner Regierung Einhalt gebietet. Anfang April 2020 urteilten die Richter, dass Ungarn sich in der sogenannten Flüchtlingskrise nicht hätte weigern dürfen, sich an der Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien zu beteiligen. Im Mai 2020 erklärte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstoßen. Im Juni 2020 erklärten die Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig.