EU-Rechnungshof gibt EuGH und EuG Empfehlungen für Optimierungen

Der Rechnungshof der Europäischen Union hat am 26.09.2017 seine Schlussfolgerungen aus einer Begutachtung des Systems der Bearbeitung der Rechtssachen beim Gerichtshof der Europäischen Union und beim Gericht der Europäischen Union vorgelegt. EuGH und EuG kündigten an, die darin enthaltenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung bestimmter Modalitäten der Rechtssachenbearbeitung und zur Organisation der dafür eingesetzten Ressourcen in ihre ständigen Überlegungen zur Optimierung ihrer Arbeitsmethoden einbeziehen zu wollen. Die Empfehlungen des Rechnungshofs, ausführlichere Statistiken zu veröffentlichen, ein integriertes IT-System einzurichten und die Mitgliedstaaten darauf hinzuweisen, dass ausscheidende Mitglieder des Unionsorgans möglichst schnell ersetzt werden sollten, begrüßen die beiden Gerichte.

EuGH und EuG auf hohes Qualitätsniveau ihrer Entscheidungen bedacht

Der EuGH sei wegen der Aufgaben, mit denen die Gerichte, aus denen er besteht, durch die Verträge betraut werden, und in Anbetracht der seine Tätigkeiten prägenden Vielsprachigkeit (24 Amtssprachen) ein Rechtsprechungsorgan mit einzigartigen Merkmalen, betont der EuGH. Die wichtigste Herausforderung für den EuGH und das EuG bestehe darin, ein sehr hohes Qualitätsniveau der Entscheidungen zu gewährleisten. Dies bedeute insbesondere, dass die Entscheidungen möglichst schnell ergehen sollten. Erforderlich sei aber auch, dass die Rechte der an den Rechtsstreitigkeiten Beteiligten gewahrt werden, die Rechtsprechung kohärent ist und die Entscheidungen rechtlich fundiert begründet sind.

Stichprobe von 60 Rechtssachen liegt Schlussfolgerungen zugrunde

Die Schlussfolgerungen der Review beruhen laut EuGH auf einer Analyse der verschiedenen Verfahrensabschnitte anhand einer Stichprobe von 60 Rechtssachen (30 Rechtssachen des Gerichtshofs und 30 Rechtssachen des Gerichts) der insgesamt etwa 2.800 Rechtssachen, die 2014 und 2015 abgeschlossen wurden.

Kürzere Bearbeitungsdauer trotz Anstiegs zu erledigender Rechtssachen

"Mit Befriedigung" festzustellen sei, so der EuGH, dass die von den Gerichten, aus denen er besteht, in den letzten Jahren unternommenen fortwährenden Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz der Rechtssachenbearbeitung vom Rechnungshof anerkannt würden. Aufgrund dieser Anstrengungen habe die Bearbeitungsdauer der Rechtssachen erheblich verkürzt werden können. So habe sich in den letzten zehn Jahren (2006 bis 2016) die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Rechtssache beim EuGH von 19,6 auf 14,7 Monaten und beim EuG von 25,8 auf 18,7 Monaten verringert, obwohl die Zahl der Rechtssachen in diesem Zeitraum erheblich gestiegen sei.

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2017.

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