Umgangssprachliche Angabe von Vitaminen in Lebensmitteln reicht

Wenn ein Lebensmittel mit Vitaminen versetzt wird, reicht auf der Verpackung eine umgangssprachliche Angabe wie "Vitamin C". Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass nicht zwangsläufig die genaue Vitaminverbindung angegeben werden müsse. Folsäure wird beispielsweise auch als Vitamin B9 bezeichnet oder Ascorbinsäure wird Vitamin C genannt.

EuGH: Name des Vitamins reicht

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Ungarn. Dabei ging es um die Frage, ob es ausreicht, auf einer Margarineverpackung lediglich "Vitamine (A, D)" auszuweisen. Das zugrunde liegende EU-Recht besage, dass der verkehrsübliche Name der Zutat verwendet werden soll, falls es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt, urteilten die EuGH-Richter. Es sei nicht genau festgelegt, welche Bezeichnung für ein in Lebensmitteln enthaltenes Vitamin zu verwenden sei. Daher sei es zulässig, nur den Namen des Vitamins zu verwenden. Dies gewährleiste eine klare und leicht verständliche Information für Verbraucherinnen und Verbraucher.

EuGH, Urteil vom 24.03.2022 - C‑533/20

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2022 (dpa).