Sitzungen nur für begrenzten Zeitraum abrufbar
Die Übertragung, die derzeit nur bei Rechtssachen erfolgt, die der Großen Kammer zugewiesen wurden, startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs würden während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls – zeitversetzt – übertragen. Die Sitzungen könnten entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, seien jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.
Verhandlungen simultan verdolmetscht
Die Übertragungen sollen es den Bürgern laut EuGH ermöglichen, die Sitzungen so zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend. Die Verhandlungen würden daher simultan in die Sprachen verdolmetscht, die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind.