Unfaire Tarife für Zugang von Wettbewerbern zu Teilnehmeranschlüssen verlangt
Die Europäische Kommission verhängte 2014 gegen die Deutsche Telekom und ihr slowakisches Tochterunternehmen Slovak Telekom Bußgelder in Millionenhöhe. Sie warf den Unternehmen vor, ihre beherrschende Stellung auf dem slowakischen Markt für Breitband-Internetzugangsdienste jahrelang durch Beschränkung des Zugangs der alternativen Betreiber zu ihren Teilnehmeranschlüssen (unfaire Tarife) missbraucht zu haben. Das Gericht der Europäischen Union setzte die Geldbußen herab. Danach mussten Slovak Telekom und die Deutsche Telekom gesamtschuldnerisch rund 38 Millionen Euro und die Deutsche Telekom allein etwa 19 Millionen Euro zahlen. Die beiden Unternehmen legten Rechtsmittel ein.
EuGH: Missbrauchskriterien aus Bronner-Urteil nicht anwendbar
Der EuGH hat die Rechtsmittel zurückgewiesen. Gewähre ein Unternehmen in beherrschender Stellung zu unangemessenen Bedingungen Zugang zur eigenen Infrastruktur, sei dies nicht mit der Weigerung gleichzusetzen, überhaupt Zugang zu gewähren. Daher seien die im Urteil Bronner aufgestellten Voraussetzungen hier nicht anwendbar. Die Kommission habe daher nicht nachweisen müssen, dass der Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen von Slovak Telekom für den Markteintritt der konkurrierenden Anbieter unentbehrlich war, um die beanstandeten Bedingungen des Zugangs als Missbrauch einer beherrschenden Stellung einstufen zu können.