Unzulässige Doppelbestrafung geltend gemacht
Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen der Slovak Telekom und den slowakischen Behörden. In diesem geht das Unternehmen dagegen vor, dass es von der slowakischen Wettbewerbsbehörde zur Zahlung von rund 17,4 Millionen Euro verurteilt worden war. Fraglich war in dem Verfahren, ob nach EU-Recht eine Doppelbestrafung vorliegen könnte, weil die Slovak Telekom zusammen mit der Deutschen Telekom auch ein Strafe der EU-Kommission in Höhe von knapp 39 Millionen Euro zahlen muss. Deshalb wurde der EuGH eingeschaltet.
Laut EuGH unterschiedliche Märkte betroffen
Der Gerichtshof wies nun darauf hin, dass aus den vorliegenden Akten hervorgehe, dass die EU-Kommission ein Verfahren gegen Slovak Telekom wegen behaupteter Missbräuche einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Breitbandzugangsdienste auf Vorleistungsebene eingeleitet hatte. In dem Verfahren vor der slowakischen Wettbewerbsbehörde gehe es hingegen um behauptete Missbräuche einer beherrschenden Stellung auf den Vorleistungs- und Endkundenmärkten für Telefondienste und Zugangsdienste zu langsamen Dialup-Internetverbindungen.