Streit über Nährwertangaben: Dr. Oetker kassiert Niederlage vor EuGH
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© Friso Gentsch / dpa

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zu Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen gesprochen. Diese dürften sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen. Informationen dieser Art ließen keinen Vergleich mit vergleichbaren Lebensmitteln anderer Hersteller zu und könnten Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Ein Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Unternehmen Dr. Oetker steht damit vor dem Ende.

Verbraucherzentrale wirft Dr. Oetker "Kalorienschönrechnerei" vor

Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Lebensmittelunternehmen Dr. Oetker. Dieses hatte bei einem Müsli mit dem Namen "Vitalis Knuspermüsli Schoko & Keks" auf der Vorderseite der Verpackung Angaben zum Brennwert und zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz gemacht, die sich ausschließlich auf eine 40-Gramm-Portion Müsli mit 60 Milliliter Milch mit einem Fettgehalt von 1,5% bezogen. Der vzbv sah darin eine "Kalorienschönrechnerei" und klagte gegen das Vorgehen bis vor den Bundesgerichtshof, der sich dann mit Fragen zur Auslegung von EU-Recht an den EuGH wandte.

EuGH: Nährwertangaben müssen "einfach und leicht verständlich" sein

Dieser verwies nun unter anderem darauf, dass die Informationen zum Nährwert "einfach und leicht verständlich" sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten. Bei Müsli erfordere dies, dass sich die Angaben auf das "Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verkaufs" beziehen. Grund ist, dass es außer mit fettarmer Milch zum Beispiel auch mit Joghurt, Quark, Fruchtsäften oder Früchten zubereitet werden könne. Zudem könnten die Informationen auf der Vorderseite Verbraucherinnen und Verbraucher auch verwirren, wenn an anderer Stelle auf der Verpackung dann die Werte je 100 Gramm des Erzeugnisses zum Zeitpunkt des Verkaufs angegeben würden. Der Verband begrüßte die Klarstellungen des EuGH. "Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit", kommentierte Vorstand Klaus Müller. Der "Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln" werde ein Riegel vorgeschoben.

EuGH, Urteil vom 11.11.2021 - C-388/20

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2021 (dpa).