Der Europäische Gerichtshof setzt dem Handel mit gefährdeten Tieren enge Grenzen. Will ein Züchter eine geschützte Art kaufen oder verkaufen, muss er nachweisen können, dass auch die Eltern und Großeltern des Tieres rechtmäßig erworben wurden. Hintergrund ist die Klage eines tschechischen Papageienzüchters. Seine fünf Hyazinth-Aras sind in Gefangenschaft geboren und gezüchtet worden - nicht jedoch die Großeltern der Vögel.
Handel mit gefährdeten Arten besonders streng geregelt
Die Großeltern der Papageien des Klägers wurden in freier Wildbahn gefangen und mit dem Auto nach Tschechien gebracht. Der Kläger machte geltend, dass die Herkunft der Großeltern nicht geprüft werden müsse, da sie nicht zu seiner Zucht gehörten. Seine Papageien seien in Gefangenschaft geboren und gezüchtet worden, so dass eine Ausnahme vom Verbot des Handels mit geschützten Arten gelte. Der EuGH verwies jedoch darauf, dass der Handel mit gefährdeten Arten besonders streng geregelt werden müsse, um ihr Überleben nicht noch weiter zu gefährden. Daher müsse auch die Herkunft der Vorfahren ausführlich geprüft werden.
EuGH, Urteil vom 08.09.2022 - C-659/20
Miriam Montag, 9. September 2022 (dpa).
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