Ein Amsterdamer Gericht hat den Europäischen Gerichtshof gebeten, über die EU-Rechte von britischen Bürgern nach dem Brexit zu urteilen. Der EuGH solle dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ein Rechtsgutachten abgeben, entschied das Gericht am 07.02.2018 auf eine Klage von fünf in den Niederlanden lebenden Briten. "Es ist fraglich, ob ein Brexit automatisch zum Verlust der EU-Bürgerschaft für Briten in der EU führt", heißt es in dem Richterspruch.
Briten im EU-Ausland fürchten um ihre Rechte
Die Kläger fordern von den Niederlanden eine Garantie ihrer EU-Bürgerrechte nach dem Brexit. Sie hatten angeführt, dass sie bislang in der EU frei reisen und arbeiten durften. Sie fürchten jedoch, dass sie nach dem Brexit ihren Wohnort Niederlande verlassen müssten.
Rund 1,2 Millionen Briten betroffen
Ein Rechtsgutachten des EuGH könnte weitreichende Folgen für alle rund 1,2 Millionen Briten haben, die außerhalb Großbritanniens in anderen EU-Staaten leben. Der Klage haben sich auch zwei Organisationen von Briten in den Niederlanden angeschlossen. In den Niederlanden leben rund 46.000 Briten.
Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Tewocht, Freizügigkeit und Brexit – Überlegungen zur "Abwicklung" der Personenfreizügigkeit, ZAR 2017, 245
Bode, "Brexit“ und Hochschulzugang: Wie sich ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf die Migration von Bewerbern und Studierenden auswirken könnte, EuR 2017, 401