EuGH schränkt Entschädigungsrechte von Fluggästen bei Verspätung wegen Treibstoffs auf Fahrbahn ein

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Entschädigungsrechte von Flugpassagieren etwas eingeschränkt. Sie könnten nicht in jedem Fall auf Ausgleichszahlungen hoffen, wenn ihr Flug sich wegen ausgelaufenen Treibstoffs auf der Startbahn verspäte, erklärten die Luxemburger Richter am 26.06.2019 (Az.: C-159/18, BeckRS 2019, 12285). Wenn der ausgelaufene Treibstoff nicht von einem Flugzeug der betroffenen Fluggesellschaft stamme, handele es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der die Airline von der Entschädigungspflicht befreie.

Innereuropäischer Flug vier Stunden zu spät

Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, dessen Ryanair-Flug von Italien nach Belgien etwa vier Stunden Verspätung hatte. Die Startbahn war wegen ausgelaufenen Treibstoffs geschlossen worden. Nach geltender Gesetzeslage haben Fluggäste in der Europäischen Union in der Regel bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein Recht auf eine pauschale Entschädigung von 250 Euro. In Fällen höherer Gewalt sind die Airlines davon aber ausgenommen.

EuGH: Treibstoff auf Startbahn ist Fall höherer Gewalt

Treibstoff auf der Startbahn gehöre zu diesen Fällen, erklärten die Luxemburger Richter. Dieser Umstand sei von der betroffenen Airline nicht zu beherrschen, da die Instandhaltung des Rollfelds nicht in ihre Zuständigkeit falle. Die Entscheidung der zuständigen Flughafenbehörden, eine Startbahn zu schließen, sei für die Airlines zudem verpflichtend. Etwas anderes könne nur gelten, wenn der ausgelaufene Treibstoff von einem Flugzeug der gleichen Fluggesellschaft stamme.

Auch Verspätung wegen Vogelschlags nicht zu entschädigen

In einem früheren Urteil hatte der EuGH bereits entschieden, dass Fluggäste auch dann keinen Anspruch auf Entschädigungen haben, wenn ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstößt und deshalb verspätet ist. Vogelschlag liege ebenfalls jenseits der Kontrolle der Fluggesellschaften.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2019 (dpa).

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