Rechte von Schutzsuchenden in Deutschland gestärkt

Deutsche Behörden dürfen schutzsuchende Migranten nicht allein auf Grundlage einer vergleichsweise niedrigen Zahl von zivilen Opfern in Konfliktgebieten abweisen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Denn wenn Behörden systematisch nur ein einziges quantitatives Kriterium anwendeten, könnten Personen ausgeschlossen werden, die tatsächlich Schutz benötigen.

Alle relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend zu würdigen

Eine ernsthafte individuelle Bedrohung kann demnach nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Verhältnis der Zahl ziviler Opfer zur Gesamtzahl der Bevölkerung in einem Konfliktgebiet eine bestimmte Schwelle erreicht. Es sei eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls erforderlich, urteilte der EuGH.

Subsidiärer Schutz für zwei Personen aus afghanischer Provinz Nangarhar?

Hintergrund der Entscheidung vom Donnerstag ist ein Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der darüber entscheiden muss, ob zwei Personen aus der afghanischen Provinz Nangarhar subsidiären Schutz bekommen. Dieser wird in Deutschland dann gewährt, wenn Betroffenen im Herkunftsland Folter, Todesstrafe oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit "infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" droht. Die Möglichkeit für Familiennachzug ist bei subsidiärem Schutz deutlich begrenzt.

VGH wollte Klarheit über anzuwendende Kriterien

Der VGH argumentierte, dass in beiden Fällen eigentlich kein subsidiärer Schutz gewährt werden könne. Denn für diese Entscheidung komme es maßgeblich auf die Zahl der zivilen Todesopfer an und diese erreiche den in der deutschen Rechtsprechung zugrunde gelegten Schwellenwert trotz hoher Opferzahlen nicht. Andere Umstände wiesen jedoch auf eine nicht mehr hinnehmbare Gefährdung der Zivilbevölkerung hin. Deshalb wollte das deutsche Gericht vom EuGH wissen, welche Kriterien dafür gelten, dass eine relevante Bedrohung für die Zivilbevölkerung herrscht.

EuGH, Urteil vom 10.06.2021 - C-901/19

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2021 (dpa).