Nordrhein-Westfalen hat nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht genug für den Schutz von Häfen vor Terroranschlägen getan. Bei insgesamt elf Häfen sei die Einhaltung europäischer Standards zur Gefahrenabwehr nicht gesichert gewesen, entschied der EuGH am 06.04.2017 in Luxemburg. Dabei geht es unter anderem um die Festlegung von Hafengrenzen, Risikobewertungen sowie Pläne zur Gefahrenabwehr (Az.: C-58/16).
Urteil betrifft Stand vom Frühjahr 2015
Das Urteil bezieht sich allerdings nicht auf aktuelle Vorkehrungen, sondern auf den Stand vom Frühjahr 2015. Damals hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland auf den Weg gebracht, das am Ende zur Klage vor dem EuGH führte. In dem Verfahren geht es um die Häfen Düsseldorf, Köln-Niehl I, Godorf, Duisburg-Rheinhausen, Neuss, Duisburg Außen/Parallelhafen, Krefeld-Linn, Stromhafen Krefeld, Duisburg Ruhrort-Meiderich, Gelsenkirchen und Mülheim.
EuGH, Urteil vom 06.04.2017 - C-58/16
Redaktion beck-aktuell, 6. April 2017 (dpa).
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Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EuGH.
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VG Düsseldorf, Hafen, Gefahrenabwehrplan, Sicherheitsbehördliche Risikobewertung, Sicherheitskonzept, Infrastruktureinrichtungen, BeckRS 2012, 48823