Die gemeinsame Abfallentsorgung von Stadt und Region Hannover ist grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am 21.12.2016 in Luxemburg (Az.: C-51/15). Allerdings muss das Oberlandesgericht in Celle den Einzelfall prüfen und abschließend entscheiden, ob Stadt und Region die Entsorgung weiter ohne öffentliche Ausschreibung organisieren dürfen.
Privater Recycling-Konzern sieht sich benachteiligt
Der private Recycling-Konzern Remondis hatte gegen die gemeinsame Abfallentsorgung von Stadt und Region geklagt, weil er sich im Wettbewerb benachteiligt sieht. Remondis hält insbesondere für unzulässig, dass der von Region und Stadt gegründete Zweckverband Abfallwirtschaft nicht nur Müll entsorgt, sondern auch am Verkauf von Wertstoffen wie Altkleidern oder Altpapier verdient.
EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-51/15
Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2016 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Volltext des EuGH-Urteils finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der europäischen Justiz.
Aus der Datenbank beck-online
EuGH-Generalanwalt, Wechselwirkung, Befugnis der Mitgliedstaaten, Neuordnung und der Unionsregelung, Auftragsvergabe, Abfallentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Dienstleistungen,
BeckRS 2016, 81405