Die Lufthansa hat einen jahrelangen Streit um Millionenhilfen für den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage der Airline gegen die Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz zurück. Dabei ging es unter anderem um eine Kreditlinie in Höhe von 45 Millionen Euro. Zudem wurde entschieden, dass Lufthansa die Verfahrenskosten des Landes und der EU-Kommission zahlen muss.
Vor allem Ryanair startet von Hahn
Hintergrund des Urteils sind Beihilfen für den Flughafen aus den Jahren 2009 bis 2011, die die Brüsseler Behörde 2014 genehmigt hatte. Die Lufthansa klagte dagegen bereits vor dem Gericht der Europäischen Union und scheiterte. Sie hat den Flughafen nie regelmäßig angeflogen und betrachtet Subventionen für den regionalen Flughafen schon deshalb kritisch, weil hier der Konkurrent Ryanair startet.
EuGH sieht keine individuelle Betroffenheit der Lufthansa
Wie das höchste EU-Gericht nun unter anderem entschied, hat die Vorinstanz keinen Fehler begangen und zu Recht entschieden, dass Lufthansa von dem Beschluss der EU-Kommission nicht individuell betroffen war. Auch die weiteren Gründe, mit denen die Airline ihren Einspruch gegen das Urteil der Vorinstanz begründet hatte, wies der EuGH zurück.
Flughafen Hahn hat inzwischen Insolvenz angemeldet
In anderen Rechtsstreitigkeiten mit der Frage, ob staatliche Unterstützungen für den Airport Hahn wettbewerbsverzerrend gewesen sind, hatte die Lufthansa Prozesse gewonnen – aber auch verloren. Unterdessen hat der ehemalige Militärflughafen im Oktober 2021 Insolvenz angemeldet. Der inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Großkonzern HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5% des Airports vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Die übrigen 17,5% hält immer noch das Land Hessen.
EuGH, Urteil vom 20.01.2022 - C-594/19
Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2022 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Volltext des EuGH-Urteils finden Sie auf den Seiten der europäischen Justiz.
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsmittel, Art. 278 AEUV, Antrag auf Aussetzung der Durchführung, Staatliche Beihilfen, Flughafen, Frankfurt-Hahn gewährte Betriebsbeihilfe, Gefahr für die finanzielle Lebensfähigkeit des betroffenen Unternehmens, BeckRS 2021, 37788
Aus dem Nachrichtenarchiv
Lufthansa verliert vor EuGH Streit um Beihilfen für Flughafen Hahn, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.07.2021, becklink 2020396
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