EuGH: Landeskreditbank Baden-Württemberg muss direkte Beaufsichtigung durch EZB hinnehmen

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg muss sich der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) unterwerfen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 08.05.2019 ein Urteil, nach dem die Staatsbank von der EZB zu Recht als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft wurde. Sie hätte sich damit nur dann einer Kontrolle durch die EZB entziehen können, wenn "spezifische und tatsächliche Umstände" darauf hingedeutet hätten, dass eine direkte Beaufsichtigung durch die nationalen Behörden zielführender sei als eine EZB-Aufsicht. Dies wurde nach Angaben des EuGH nicht geltend gemacht. Die Bank argumentierte demnach nur, die deutsche Aufsicht wäre ausreichend (Az.: C-450/17 P).

Bank muss sich Stresstests unterziehen

Die Landeskreditbank war wie andere große Finanzinstitute im Euroraum 2014 unter die Kontrolle der Bankenaufsicht bei der EZB gestellt worden. Sie muss sich damit auch sogenannten Stresstests unterziehen.

Geldinstitut hielt deutsche Aufsicht für ausreichend

Die Regelungen gelten für sogenannte bedeutsame Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro. Die Landeskreditbank hatte zuletzt mehr als doppelt so viel (2017: 70,7 Milliarden Euro). Sie argumentierte dennoch, wegen ihres geringen Risikoprofils als staatliche Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche die deutsche Aufsicht aus.

EuGH, Urteil vom 08.05.2019 - C-450/17

Redaktion beck-aktuell, 8. Mai 2019 (dpa).

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