Schiedsgericht sprach Bucht größtenteils Slowenien zu
Die ehemals jugoslawischen Republiken Slowenien und Kroatien streiten seit vielen Jahren über ihren Grenzverlauf. Voraussetzung für den EU-Beitritt Kroatiens 2013 war, dass beide Länder sich verpflichteten, den Streit einem internationalen Schiedsgericht vorzulegen. Dieses Schiedsgericht sprach die Bucht im Norden der Halbinsel Istrien zum größten Teil Slowenien zu.
Bucht bietet Slowenien direkten Zugang zu internationalen Gewässern
Zagreb erkannte diesen Schiedsspruch jedoch nicht an, weil es aus dem gesamten Verfahren ausgestiegen war. Kroatien begründete dies damit, dass Slowenien gegen die Prinzipien des Schiedsgerichts verstoßen habe. 2018 verklagte die slowenische Regierung ihren Nachbarn schließlich vor dem EuGH. Für die Slowenen geht es bei dem Streit unter anderem um die Frage, ob sie einen direkten Zugang zu internationalen Gewässern haben oder nicht.