EuGH: Kroatien und Slowenien müssen Grenzkonflikt selbst klären

Kroatien und Slowenien müssen ihren seit Jahren schwelenden Grenzstreit ohne die Hilfe des Europäischen Gerichtshofs lösen. Der Konflikt um eine Bucht in der nördlichen Adria falle nicht in die Zuständigkeit der EU und damit auch nicht in die des EuGH, urteilten die Luxemburger Richter am 31.01.2020. Die beiden EU-Staaten müssten sich nun "aufrichtig bemühen", in Einklang mit internationalem Recht selbst eine Lösung zu finden, forderten die Richter (Az.: C-457/18).

Schiedsgericht sprach Bucht größtenteils Slowenien zu

Die ehemals jugoslawischen Republiken Slowenien und Kroatien streiten seit vielen Jahren über ihren Grenzverlauf. Voraussetzung für den EU-Beitritt Kroatiens 2013 war, dass beide Länder sich verpflichteten, den Streit einem internationalen Schiedsgericht vorzulegen. Dieses Schiedsgericht sprach die Bucht im Norden der Halbinsel Istrien zum größten Teil Slowenien zu.

Bucht bietet Slowenien direkten Zugang zu internationalen Gewässern

Zagreb erkannte diesen Schiedsspruch jedoch nicht an, weil es aus dem gesamten Verfahren ausgestiegen war. Kroatien begründete dies damit, dass Slowenien gegen die Prinzipien des Schiedsgerichts verstoßen habe. 2018 verklagte die slowenische Regierung ihren Nachbarn schließlich vor dem EuGH. Für die Slowenen geht es bei dem Streit unter anderem um die Frage, ob sie einen direkten Zugang zu internationalen Gewässern haben oder nicht.

EuGH, Urteil vom 31.01.2020 - C-457/18

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2020 (dpa).