Wizz Air verliert Streit um Corona-Beihilfe für Tarom

Das Luftfahrtunternehmen Wizz Air ist mit seiner Klage gegen die Genehmigung der Rettungsbeihilfe für den rumänischen Konkurrenten Tarom durch die Kommission endgültig gescheitert. Der EuGH hat die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Im Februar 2020 meldete Rumänien bei der EU-Kommission eine Corona-Rettungsbeihilfe in Form eines Darlehens über gut 36 Millionen Euro für das Luftfahrtunternehmen Tarom an. Nachdem die Kommission die Subvention genehmigte, ging das Luftfahrtunternehmen Wizz Air gegen den Beschluss vor Gericht. Der EuG hat diese Klage abgewiesen. Das Gericht befand, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, weil sie darauf abziele, sozialen Härten oder einem Marktversagen vorzubeugen, die eine Unterbrechung der von Tarom erbrachten Dienstleistungen für die Anbindung rumänischer Regionen verursachen könnte. Wizz Air legte Rechtsmittel ein.

Der EuGH hat nunmehr auch das Rechtsmittel zurückgewiesen und die Vorinstanz bestätigt (Urteil vom 11.01.2024 - C-440/22). Die Beihilfe sei insbesondere zur Abwendung schwerwiegender sozialer Härten beziehungsweise eines Marktausfalls gerechtfertigt. Die geringe Größe des betroffenen Marktes spiele vorliegend keine Rolle und habe von der Kommission bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt werden müssen.

EuGH, Urteil vom 11.01.2024 - C-440/22

Redaktion beck-aktuell, ak, 11. Januar 2024.