Kein Schadenersatz für ehemaligen EU-Kommissar

Dem früheren EU-Kommissar John Dalli steht nach seinem Rücktritt wegen Korruptionsverdachts 2012 kein Schadenersatz zu. Dies bekräftigte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in letzter Instanz. Dalli wollte eine Entschädigung in Millionenhöhe. Der Malteser war 2012 nach Vorwürfen zu großer Nähe zur Tabakindustrie aus dem Amt geschieden. 

Bereits einmal vor EuG und EuGH gescheitert

Es ist bereits die zweite Prozessrunde des inzwischen 72-Jährigen. Zunächst hatte er vor dem Gericht der Europäischen Union argumentiert, er sei nicht freiwillig zurückgetreten, sondern aus dem Amt gedrängt worden. Er verlangte 1,9 Millionen Euro Schadenersatz, blitzte aber bereits 2015 vor dem EuG und 2016 vor dem EuGH ab.

Gerichte bestätigen Vorgehen der Anti-Betrugsbehörde

Daraufhin rief Dalli das EuG erneut an, nun mit der Begründung, die Kommission und die EU-Anti-Betrugsbehörde Olaf hätten sich rechtswidrig verhalten. Dieses Mal wollte er eine Million Euro. Doch das EuG entschied 2019 erneut gegen ihn. Der EuGH bestätigte dies nun. Vor Dallis Ausscheiden hatte Olaf festgestellt, dass der Gesundheitskommissar sich mehrfach inoffiziell und vertraulich mit Vertretern der Tabakindustrie getroffen hatte. Zudem erklärten die EU-Ermittler, ein Bekannter Dallis habe Bestechungsgelder von der Tabakindustrie gefordert, damit Dalli den Entwurf einer Tabak-Richtlinie ändere. Dalli bestritt damals jede Schuld. Er sah sich als Opfer der Tabakindustrie: Diese habe ihn politisch ausschalten wollen.

EuGH, Urteil vom 25.02.2021 - C-615/19

Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2021 (dpa).