Der katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras, der in Spanien wegen Rebellion zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, darf seinen ihm aberkannten Sitz im Europaparlament auch nicht vorläufig antreten. Die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs hat Rechtsmittel gegen eine vorherige Eilentscheidung am 08.10.2020 abgelehnt. Das Hauptverfahren, ob das Parlament den Sitz aberkennen darf, läuft jedoch noch. Einen Termin für das Urteil gibt es noch nicht.
EU-Parlament erkannte Junqueras Mandat ab
Junqueras war nach dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum 2017 wegen Rebellion zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Im Mai 2019 errang er einen Sitz im Europaparlament, den er aber wegen der spanischen Rechtslage nicht antreten konnte. Daraufhin erkannte ihm das Parlament das Mandat ab. Junqueras klagte dagegen und beantragte eine einstweilige Verfügung, um seine Rechte als Abgeordneter zumindest vorläufig wahrnehmen zu können.
EuGH, Beschluss vom 08.10.2020 - C-201/20
Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2020 (dpa).
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Den Beschluss der EuGH-Vizepräsidentin finden Sie in französischer Sprache auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union.
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