Irland muss Straftäter weiter nach Großbritannien ausliefern

Irland muss mutmaßliche Straftäter nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs trotz des Brexits weiterhin auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls festnehmen und nach Großbritannien ausliefern. Die Anwendung der entsprechenden Passagen im Austritts- und im Handelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich sei für Irland verbindlich, urteilte der Gerichtshof am Dienstag.

Hintergrund: Zwei von Großbritannien ausgestellte EU-Haftbefehle

Art. 50 EUV, Art. 217 AEUV und das dem EU- und dem AEU‑Vertrag beigefügte Protokoll (Nr. 21) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind laut EuGH dahin auszulegen, dass Art. 62 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 185 Abs. 4 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie Art. 632 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits für Irland bindend sind. Hintergrund des Verfahrens sind zwei von Großbritannien ausgestellte Europäische Haftbefehle. Die Betroffenen wurden in Irland festgenommen. In ihrem Namen wurde dann vor einem irischen Gericht argumentiert, sie seien rechtswidrig in Haft, da der EU-Haftbefehl zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sei. Der Oberste Gerichtshof Irlands rief schließlich den EuGH in der Sache an.

EuGH, Urteil vom 16.11.2021 - C‑479/21

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2021 (dpa).