Multinationalen Konzernen mit Niederlassungen in Belgien drohen nach einem Gerichtsurteil Steuernachforderungen. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass Steuerbefreiungen für belgische Unternehmen, die zu internationalen Konzernen gehören, als staatliche Beihilferegelung zu werten sind. Ob die Regelung rechtswidrig ist und Nachzahlungen fällig werden, soll ein untergeordnetes Gericht beurteilen. Auch deutsche Unternehmen mit belgischer Niederlassung könnten davon betroffen sein.
EU-Kommission hatte Rückzahlungen gefordert
Hintergrund des Verfahrens ist eine Entscheidung der Wettbewerbshüter der EU-Kommission. Diese befanden 2016, dass systematische Steuerbefreiungen für sogenannte Gewinnüberschüsse illegal waren und forderten Rückzahlungen. Gewinnüberschüsse sind zusätzliche Gewinne von internationalen Firmen, die eine eigenständige Firma unter denselben Umständen nicht hätte machen können. Ob den Firmen durch die Beihilferegelung tatsächlich ein Vorteil gewährt wurde, soll nun das EuG entscheiden. Mit dem EuGH-Urteil vom Donnerstag wurde eine frühere Entscheidung des Gerichts aufgehoben. Seit dem Beschluss der Kommission wurden die belgischen Steuerhilfen eingefroren.
EuGH, Urteil vom 16.09.2021 - C-337/19
Redaktion beck-aktuell, 16. September 2021 (dpa).
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Zum Thema im Internet
Der EuGH hat den Volltext seines Urteils auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
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EuG kippt Kommissionsbeschluss zu Steuervorteilen für internationale Unternehmen in Belgien, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.02.2019, becklink 2012235