Strafmaßnahmen der EU gegen die radikal-islamische Hamas sind mit EU-Recht vereinbar. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 23.11.2021 eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union kassiert, wonach die Hamas nicht auf der europäischen Liste terroristischer Organisationen hätte bleiben dürfen.
EuGH korrigiert Entscheidung des EuG
Laut Entscheidung des Gerichtshofs ist das Gericht der Europäischen Union fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die betroffenen Rechtsakte vom Präsidenten und vom Generalsekretär des Rates der Europäischen Union, der Vertretung der EU-Länder, hätten unterschrieben werden müssen. Bei den Beschlüssen der EU-Staaten handele es sich um "ein Bündel von Einzelentscheidungen gegenüber Personen und Organisationen". Diese müssten nicht unterzeichnet, sondern nur bekanntgegeben werden.
Hamas seit 2001 auf der Terrorliste der EU
Die Organisation scheitert regelmäßig vor den Gerichten der Europäischen Union mit Klagen gegen die Einstufung als Terrorgruppe. 2007 hatte sie gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen, nachdem ihr Wahlsieg von 2006 nicht anerkannt worden war. Sie wird von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe geführt. Die militante Palästinenserorganisation hat die Zerstörung Israels zum Ziel erklärt.
EuGH, Urteil vom 23.11.2021 - C-833/19
Redaktion beck-aktuell, 23. November 2021 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache C-833/19 finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Justiz.
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