Verbandsklagebefugnis bei Verstößen gegen die DS-GVO umstritten
In Deutschland können nicht nur die Aufsichtsbehörden gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Auch Mitbewerber und Verbände, Einrichtungen und Kammern können ohne Auftrag einer betroffenen Person klagen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist aber umstritten, ob die DS-GVO dem entgegensteht. Er hat daher im Mai 2020 den EuGH hierzu befragt. Im zugrundeliegenden Streit zwischen Verbraucherschützern und Facebook geht es um einen nach Angaben des BGH-Richters Thomas Koch relativ eindeutigen Verstoß von Facebook gegen das Datenschutzrecht. Laut den Schlussanträgen des Generalanwalts können EU-Länder bestimmten Einrichtungen gestatten, ohne Auftrag der geschädigten Menschen Verbandsklagen "zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher" zu erheben.
Fall betrifft Datenschutzverstöße durch kostenlose Facebook-Spieleapp
Der Dachverband der Verbraucherzentralen kritisiert, dass Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter gegen den Datenschutz verstoßen habe. Zumindest in einem sogenannten App-Zentrum in der Version von 2012 stimmten Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Klick auf “Sofort spielen“ automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Entwickler der Anwendungen mit ihrem Klick auch dazu, "Statusmeldungen, Fotos und mehr" zu posten. Der Nutzer bleibe im Unklaren, was mit seinen Daten geschehe, sagte Koch im Mai 2020.