Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt
Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit etwa 20 Jahren durch alle Instanzen. Es geht um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song "Nur mir" mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin.
Streit von grundsätzlicher Bedeutung für Musikbranche
2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Kunstfreiheit gestärkt und das vom Bundesgerichtshof verhängte Verbot des Setlur-Songs gekippt. Die BGH-Richter verwiesen den Fall nach Luxemburg. Für die Musikbranche hat der Streit eine grundsätzliche Bedeutung. Denn Sampling ist in Hip-Hop und Rap ein seit langem gängiges Stilmittel.
Szpunar: Sampling nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber
Nach Ansicht Szpunars müssen Rechteinhaber vor dem Sampling immer um Erlaubnis gebeten werden. Dies verstoße nicht gegen die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Freiheit der Kunst. Für ein Sample eine Lizenz erwerben zu müssen, schränke die Kunstfreiheit nicht in einem Maß ein, das über die gewöhnlichen Zwänge des Marktes hinausgehe.
EuGH, Schlussanträge vom 12.12.2018 - C-476/17
Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Schlussanträge im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EuGH.
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