EuGH-Generalanwalt: Polen verstößt mit Braunkohleabbau gegen EU-Recht

Polen verstößt durch den anhaltenden Abbau am Braunkohletagebau Turow gegen EU-Recht. Dies meint der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Priit Pikamäe. Er gibt damit dem Nachbarland Tschechien Recht. Dieses hatte gegen eine Verlängerung des Kohleabbaus in Turow geklagt, da keine vorherige Umweltprüfung stattfand und erhebliche Umweltschäden befürchtet werden. Am gleichen Tag einigten sich die Länder auf einen gemeinsamen Weg.

Bei großen Bergbaustätten Umweltverträglichkeitsprüfung unerlässlich

Polen hatte die Verlängerung des Braunkohleabbaus nahe der Grenze zu Tschechien und zu Sachsen 2020 um weitere sechs Jahre gebilligt. Das ist nach polnischem Recht unter gewissen Umständen auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Tschechien ist jedoch der Meinung, dass diese Bewilligung gegen EU-Recht verstößt und reichte deshalb eine Klage vor dem EuGH ein. Die Regierung in Prag befürchtet, dass der weitere Kohleabbau zu einer Senkung des Grundwasserspiegels führen und die Versorgung der Bevölkerung gefährden könne, außerdem sei mit Bodensenkungen und Gebäudeschäden zu rechnen. Pikamäe schrieb nun, dass große Bergbaustätten wie Turow die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt mit sich brächten und es daher zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche.

Einigung zwischen Polen und Tschechien

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki wurde am Donnerstag zu einem Besuch in Prag erwartet. Auf dem Programm standen bilaterale Gespräche mit dem neuen liberalkonservativen Regierungschef Petr Fiala. Diese führten im Streit zwischen Prag und Warschau zu einer Einigung. Das gaben Fiala und Morawiecki am Donnerstag in Prag bekannt. Beide unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag - er sieht unter anderem den Bau eines Erdwalls gegen die Lärmbelästigung und finanzielle Ausgleichszahlungen in Höhe von 45 Millionen Euro vor. "Wir haben sehr harte Verhandlungen hinter uns", sagte der Liberalkonservative Fiala. Tschechien hatte für diesen Fall angekündigt, seine Klage vor dem EuGH zurückziehen zu wollen.

Kohleabbau bereits nach vorläufiger EuGH-Entscheidung einzustellen

Bereits zuvor hatte der EuGH bis zur Urteilsverkündung verfügt, dass der Kohleabbau in Turow unverzüglich eingestellt werden müsse. Weil Polen dem Beschluss nicht nachkam, ordnete der Gerichtshof später die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von täglich 500.000 Euro an. Falls es keine Einigung gibt, dürfte das Urteil in dem Fall in einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter müssen dem Gutachten des Generalanwalts nicht folgen, tun dies aber häufig.

EuGH, Schlussanträge vom 03.02.2022 - C‑121/21

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2022 (dpa).