Generalanwalt: Selbstständige aus anderen Bereichen sollten auch profitieren
Auch andere Sparten müssten von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren können, meint der Generalanwalt. Das könnte für manche Selbstständige im Erziehungswesen oder im Sport- und Kulturbereich relevant sein. Die Richter sind nicht an die Meinung des Generalanwalts gebunden, in den meisten Fällen folgen sie dessen Empfehlung aber. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Die EU-Kommission hatte Deutschland vor dem EuGH verklagt.