Keine Ausgleichszahlung für Flugausfall wegen Pilotenstreiks

Die Annullierung oder deutliche Verspätung eines Fluges aufgrund eines Pilotenstreiks ist ein außergewöhnlicher Umstand, aufgrund dessen die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit sein kann. Die Befreiung komme aber nur in Betracht, wenn die Fluggesellschaft “alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe", meint Generalanwalt Priit Pikamäe am Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Schlussantrag.

Mehrtägige Streiks führten zur Streichung von 4.000 Flügen

Hintergrund ist ein Streit aus Skandinavien. Ein Fluggast will von einer Fluggesellschaft einen Ausgleich in Höhe von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm wegen eines Pilotenstreiks in Norwegen, Schweden und Dänemark annulliert wurde. Wegen der mehrtägigen Arbeitsniederlegung seien mehr als 4.000 Flüge gestrichen worden, wovon knapp 400.000 Gäste betroffen gewesen seien. Wenn jeder Gast eine pauschale Ausgleichszahlung bekommen hätte, wären laut Fluggesellschaft Kosten in Höhe von knapp 120 Millionen Euro entstanden.

EuGH, Schlussanträge vom 16.03.2021 - C-28/20

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2021 (dpa).