Online gekaufte Matratzen dürfen einem wichtigen EU-Gutachter zufolge zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie bereits entfernt worden ist. Der Verkäufer könne die Matratze etwa reinigen und wieder verkaufen, befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Henrik Saugmandsgaard Øe am 19.12.2018 in Luxemburg (Az.: C-681/17). Daher sei das Produkt nicht von einer Widerrufsausnahme für Hygieneartikel erfasst.
Generalanwalt: Matratze mit Kleidungsstück vergleichbar
"Meines Erachtens ist eine Matratze insoweit mit einem Kleidungsstück zu vergleichen", heißt es in dem Gutachten. Der EuGH folgt oft der Einschätzung des Generalanwalts, entscheidet manchmal aber auch anders. Ein Urteil dürfte in einigen Wochen fallen.
Online-Shop wollte Matratze nicht zurücknehmen
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland, bei dem ein Mann eine Matratze gekauft hatte und kurz darauf wieder zurückgeben wollte. Da er die Schutzfolie bereits entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop jedoch. Dagegen klagte der Käufer. Er forderte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Versandkosten von knapp 1.200 Euro.
Bei Hygieneartikeln kein Widerrufsrecht
Grundsätzlich gilt bei Einkäufen im Netz ein Widerrufsrecht.
Versiegelte Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, schließt das Gesetz jedoch aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
EuGH, Schlussanträge vom 19.12.2018 - C-681/17
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Schlussanträge im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EuGH.
Aus der Datenbank beck-online
Karampatzos/Belakouzova, Voraussetzungen und Folgen der Widerrufsrechtsausübung im Fernabsatz und im digitalen Verkehr, NJOZ 2018, 1681
BGH, Ausschluss des Widerrufsrechts und Rücksendung einer entsiegelten Matratze, NJW 2018, 453 (Vorlagebeschluss)
LG Mainz, Widerrufsrecht beim Matratzenkauf VuR 2017, 435 (zweite Instanz)
AG Mainz, Rückabwicklung, Internet, Matratze, BeckRS 2015, 123290 (erste Instanz)
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH ruft EuGH zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf an, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.11.2017, becklink 2008342