EU-weite DS-GVO-Verfahren durch nationale Behörden möglich

Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen nach Ansicht des Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Michal Bobek nicht nur von jenen Datenschutzbehörden eingeleitet werden, die dort ansässig sind, wo das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat. Die seit Mai 2018 wirksame DS-GVO sehe vor, dass in bestimmten Situationen auch die Behörden tätig werden könnten, die nicht federführend sind, befand er am 13.01.2021.

Streit um Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook in Belgien

Hintergrund ist ein Streit um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook in Belgien. Facebook Belgium macht dabei unter Berufung auf die DS-GVO geltend, die nationale Datenschutzbehörde sei nicht zuständig. Vielmehr sehe das EU-Regelwerk vor, dass die Datenschutzbehörde jenes Landes zuständig sei, in dem die Hauptniederlassung von Facebook in der EU sei – also die irische. Ein belgisches Gericht wollte deshalb vom EuGH wissen, ob die DS-GVO andere Datenschutzbehörden tatsächlich daran hindere, wegen Verstößen gegen die DS-GVO bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung in ihrem Land ein Gerichtsverfahren zu betreiben.

Dringlichkeit rechtfertigt Tätigwerden nicht-federführender Behörde

Generalanwalt Bobek unterstrich nun die "allgemeine Zuständigkeit" der federführenden Datenschutzbehörde in derlei Fällen. Die anderen Datenschutzbehörden hätten folglich weniger Befugnisse. Unter bestimmten Umständen könnten jedoch auch die nicht-federführenden Behörden Verfahren wegen grenzüberschreitender Datenverarbeitung einleiten. Als Grund dafür nannte Bobak etwa besondere Dringlichkeit oder die Tatsache, dass die federführende Behörde beschlossen habe, sich nicht mit Fall zu befassen.

Ziel der DS-GVO: Nutzer sollen Hoheit über ihre Daten zurückbekommen

Die DS-GVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine. Nutzer sollen dadurch die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen. Über den konkreten Fall muss dann noch das belgische Gericht befinden.

EuGH, Schlussanträge vom 13.01.2021 - C-645/19

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2021 (dpa).